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Speditionssoftware - Telematiksoftware - Lademittelverwaltung                                                                                                                                 

W. Hegebarth                                             

Süchtelner Str. 281 C

47804 Krefeld  

Tel :     02151  3610  667

Mobil : 0170  956  76  43

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AGB - Data Logistik W. Hegebarth Download  

Wir legen Wert auf gute Partnerschaft

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                                                  - DataLogistik W. Hegebarth -

                - Software – Lizenzvertrag    /

                               - Software-Pflegevertrag  /

                                               - Hardware-Verkauf                                                                        Stand 03 - 2009-

Software – Lizenzvertrag (AGB)                                                                                                            

1 . Vertragsgegenstand:
DataLogistik Speditionssoftware W. Hegebarth nachstehend DataLogistik Speditionssoftware genannt, überträgt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Kaufvertrag aufgeführten Programme einschließlich etwaiger bezeichneter Zusatzprogramme entweder auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer oder für eine bestimmte Zeit mit dem Recht der beidseitigen Kündigung zu nutzen. Der Kunde erkennt alle in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen mit der Erstinstallation der gelieferten Programme auf die DV-Anlage des Kunden an. Änderungen der Hardwarekonfiguration oder des Betriebssystems hat der Kunde DataLogistik Speditionssoftware mitzuteilen. Die Nutzung der Software ist in allen Fällen auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen beschränkt Eine 1-Platz Lizenz berechtigt den Kunden die Software ausschließlich zur Nutzung auf einer DV-Einheit. Jede weitere vom Kunden erworbene Lizenz berechtigt den Kunden jeweils zur weiteren Nutzung auf einer weiteren DV-Einheit. Bei Verstößen gegen dieses Lizenzabkommen haftet der Kunde gegenüber DataLogistik Speditionssoftware in jedem Einzelfall mindestens mit der Höhe des Gesamtkaufpreises der gelieferten Software unabhängig von sonstigen Schadensersatzforderungen oder einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung. Der Lizenznehmer trägt allein das Risiko für Gefahren und Qualitätseinbußen, die sich bei Einsatz des Produktes eventuell ergeben. Der Käufer ist nicht Eigentümer der Software und wird dies zu keinem Zeitpunkt. Mündliche Absprachen oder Zusagen sind nicht getroffen worden und haben in jedem Einzelfall nur dann Gültigkeit, wenn sie von DataLogistik Speditionssoftware schriftlich bestätigt worden sind. Bei Zahlungsrückständen des Kunden gegenüber DataLogistik Speditionssoftware, gleich welcher Art, ob aus Softwarelieferungen oder Softwarepflegeverträgen, ist DataLogistik Speditionssoftware berechtigt, die Software bis zur Zahlung zu sperren, und die Nutzung der Software zu untersagen wenn der Kunde trotz erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die Kosten für die Sperrung und Widerfreigabe hat der Kunde zu zahlen

2.        Lieferung:
DataLogistik Speditionssoftware liefert dem Kunden eine Kopie der Programme in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form und/ oder installiert gegen Aufwandsentschädigung die gelieferte Software auf die DV-Anlage des Kunden. Während des Zeitraumes von 7 Tagen nach Lieferung oder Installation durch DataLogistik Speditionssoftware wird das Programm vom Kunden einer genauen Funktionsprüfung unterzogen. Der Lauf der Gewährleistungspflicht beginnt erst am Ende der Funktionsprüfung, also 7 Tage nach Lieferung oder Installation. Risiko und Kosten der Versendung zum Installationsort trägt der Kunde. Werden im Besitz des Kunden befindliche und von DataLogistik Speditionssoftware gelieferten Programme von DataLogistik Speditionssoftware ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, so liefert DataLogistik Speditionssoftware gegen Kostenerstattung Ersatz. Verbesserte Versionen der Programme werden von DataLogistik Speditionssoftware unter Berechnung einer Pauschale angeboten, wenn diese freigegeben sind und entsprechendes vertraglich vereinbart wurde.

3.        Umfang der Nutzungsberechtigung:
Der Kunde ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software berechtigt. Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer und ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang vertragsmäßiger Nutzung zulässig, d.h. Einlesen von Daten zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellen einer Kopie zum Zweck der Datensicherung gestattet. Ist die zentrale Datenverarbeitungseinheit vorübergehend nicht einsatzfähig, hat der Kunde das Recht, die DV-Programme und die Datenbestände während dieser Zeit auf einer anderen Datenverarbeitungseinheit zu nutzen. In allen anderen Fällen erfordert eine anderweitige Nutzung die schriftliche Zustimmung von DataLogistik Speditionssoftware. Die        gelieferten oder installierten Programme dürfen weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form oder mit   irgendwelchen Mitteln übertragen, reproduziert oder verändert werden, noch dürfen sie in eine andere natürliche oder Maschinensprache übersetzt werden. Alle Urheberrechte bleiben im Eigentum von  DataLogistik Speditionssoftware. Der Anwender erwirbt ein nicht ausschließliches und nicht         übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Jede Verletzung der Rechte wie Kopieren, Verändern, Gebrauch ohne Lizenzabkommen, Verkauf oder Weitergabe wird straf- und zivilrechtlich  verfolgt. Jeder Versuch, eine dieser Handlungen zu unternehmen, führt automatisch zum sofortigen unangekündigten Verlust der Rechte des Kunden an der Benutzung dieser Software.

4.     Gewährleistung:
        Zwischen DataLogistik Speditionssoftware und dem Kunden besteht Einigkeit darüber, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungen fehlerfrei sind.  DataLogistik Speditionssoftware haftet daher nur für die technische Brauchbarkeit der jeweiligen   Software. DataLogistik Speditionssoftware übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Nutzbarkeit dieser Software für einen bestimmten Zweck, für deren Handelsfähigkeit oder deren Eignung für eine bestimmte Anwendung, Verwendung oder Bestimmung. DataLogistik Speditionssoftware ist berechtigt  zu jeder Zeit und ohne besondere Ankündigung die zu liefernde oder gelieferte Software zum Zwecke der Weiterentwicklung, des technischen Fortschritts oder zur Fehlerbeseitigung zu ändern, den  Leistungsumfang zu verringern oder zu ergänzen.

5.     Eigentum und Urheberrechte:
        Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich einer eventuellen Dokumentation   im Eigentum von DataLogistik Speditionssoftware. DataLogistik Speditionssoftware bleibt Inhaber aller  Rechte an den überlassenen Programmen einschließlich des dazugehörigen Materials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.

6.     Entgelt:
        Im Falle der Nutzung auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen              Lizenzgebühr, im Falle zeitlich begrenzter Nutzung zur Entrichtung einer zeitabhängigen Lizenzgebühr verpflichtet. Die einmalige Lizenzgebühr wird sofort bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei  Lieferung oder Installation , die monatliche Lizenzgebühr jeweils am 3. Tag eines jeden Monats ohne Abzug fällig. Laufend zu entrichtende Entgeltsätze für Programme können von DataLogistik Speditionssoftware durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von 6  Wochen geändert werden. Dem Kunden steht in diesem Falle ein Kündigungsrecht zu. Bleibt der Kunde mit einer Zahlung für eine Lieferung oder Leistung in der Vergangenheit oder in der Zukunft, die im mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Software steht, trotz  vorangegangener Mahnung mehr als 5 Tage nach Fälligkeit in Verzug, hat DataLogistik Speditionssoftware ohne vorherige Ankündigung das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen oder die  Nutzungsrechte an der Software vorübergehend bis zum Eingang der Zahlung zu sperren und die  Nutzung zu untersagen. Mit Zustellung der Kündigung, spätestens 7 Tage danach, verliert der Kunde das Recht an der Nutzung der gelieferten Software. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen gelten  dann als Lizenzgebühr für den vergangenen Zeitpunkt. Ist zwischen DataLogistik Speditionssoftware  und dem Kunden ein Softwarepflegevertrag für die gelieferte Software abgeschlossen worden, sind die AGB für den Softwarepflegevertrag unmittelbarer Bestandteil dieser AGB.

7.     Haftung:
Die Haftung von DataLogistik Speditionssoftware ist bis zur Höhe der laufenden Gebühr für 12 Monate oder 50 % der Einmalgebühr des DV-Programms beschränkt, höchstens jedoch auf Euro 5000,-

8.     Kündigung und Rückgabe von Lizenzmaterial: 
 Der Kunde kann die Lizenz für einzelne Programme die ihm zur zeitlich begrenzten Nutzung geliefert  wurden mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Quartals frühestens jedoch nach 12  Monaten kündigen. Mit wirksam werden einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original  sowie alle Kopien und Teilkopien des Lizenzmaterials an DataLogistik Speditionssoftware     zurückzugeben. Bei Lizenzmaterial, das auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Kunden         aufgezeichnet ist, tritt zur Rückgabe das vollständige Löschen der Aufzeichnung. Der Kunde        verpflichtet sich, DataLogistik Speditionssoftware innerhalb von 7 Tagen nach Löschung der       Aufzeichnungen den genauen Termin der Löschung schriftlich mitzuteilen. Erst mit dieser Mitteilung     wird die Kündigung des Kunden rechtswirksam. Unterlässt der Kunde trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung von DataLogistik Speditionssoftware diese Mitteilung, gilt der Lizenzvertrag            unvermindert weiter, unabhängig davon, ob das DV-Programm tatsächlich gelöscht worden ist oder nicht.  

9.  Software Herstellung - Vertragsgegenstand und Leistung von DataLogistik Speditionssoftware: 
 DataLogistik Speditionssoftware ist verpflichtet nach Maßgabe des Kaufvertrags und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung funktionsfähige Programme zu erstellen sowie sonstige schriftlich vereinbarte Leistungen zu erbringen. Mündliche Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie in jedem Einzelfall von   DataLogistik Speditionssoftware schriftlich bestätigt sind. Ist für DataLogistik Speditionssoftware erkennbar, dass die Leistungsbeschreibung oder Anweisung vom Kunden fehlerhaft, unvollständig oder nicht durchgeführt werden kann, hat DataLogistik Speditionssoftware das Recht, die fehlerhafte, unvollständige oder nicht durchführbare Leistungsbeschreibung oder Anweisung ohne vorherige  Rücksprache mit dem Kunden so zu verändern, zu ergänzen oder zu vervollständigen, wie es  DataLogistik Speditionssoftware für notwendig erachtet.. Ein hierdurch eventueller Mehraufwand an  Leistung ist vom Kunden zu bezahlen. Im Vertrag werden voraussichtliche Ausführungsfristen   vereinbart. Erkennt DataLogistik Speditionssoftware, dass sie die Ausführungsfristen nicht einhalten  kann, hat DataLogistik Speditionssoftware den Kunden hiervon zu benachrichtigen und den   voraussehbaren Herstellungszeitpunkt mitzuteilen. Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen  Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und Entgegennahme von Informationen sowie für  rechtsverbindliche Erteilung von Aufträgen.

10.           Mitwirkung des Kunden: Der Kunde hat DataLogistik Speditionssoftware die zur Durchführung erforderlichen Auskünfte, Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Programme und Programmteile, die mit den zu erstellenden Programmen zusammenwirken  sollen..

11.           Änderung der Leistung:
                Änderungen der Erstellungsanforderungen sowie des Ausführungszeitpunkts sind vom Kunden schriftlich mitzuteilen. DataLogistik Speditionssoftware kann die Ausführung der Änderung ablehnen,  sofern diese seine betriebliche Leistungsfähigkeit unzumutbar belasten würde oder andere für  DataLogistik Speditionssoftware wichtige Gründe dagegen sprechen. Diese Ablehnung muss spätestens 30 Tage ab Zugang des Änderungsverlangens mitgeteilt werden.

12.           Nutzungsrechte:
                Der Kunde erhält mit der Entstehung oder Bearbeitung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare  Recht zur Nutzung dieser Software. Das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung und sonstigen  Änderung wird dem Kunden nicht eingeräumt.

13.           Vergütung und Zahlung:
                Die Höhe der vereinbarten Vergütung bestimmt sich nach dem Kaufvertrag. 80 % der vereinbarten Summe sind bei Auftragserteilung und 20 % bei Lieferung fällig.

14.           Übergabe, Herbeiführen der Funktionsfähigkeit:
                DataLogistik übergibt die vertraglichen Leistungen möglichst zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. DataLogistik Speditionssoftware führt die Funktionsfähigkeit der Programme gemäß den Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag herbei. Kommt DataLogistik Speditionssoftware mit obiger Leistung mit mehr als 90 Kalendertagen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Berechnung von Schadenersatz, gleich weicher Art ist nicht zulässig. Die bis zum Vertragsrücktritt des  Kunden geleistete Programmierarbeit von DataLogistik Speditionssoftware ist durch den Kunden mit den jeweils gültigen Stundensätzen, dies sind zur Zeit Euro 98,-- je Stunde zuzüglich aller sonstigen  Aufwendungen und zuzüglich MwSt. zu vergüten.

15.           Abnahme:
                Nach Übergabe des erstellten Programms steht dem Kunden ein Zeitraum von 7 Tagen zur umfassenden  Funktionsprüfung zu. Spätestens nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen nach Übergabe gilt das  Programm als vom Kunden abgenommen. Beanstandungen an den Programmen hat der Kunde  DataLogistik Speditionssoftware innerhalb dieser Frist von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die  Verlängerung der Gewährleistung bezieht sich dann nur auf den beanstandeten Programmteil und nicht  etwa auf das ganze Programm. Bei berechtigten Beanstandungen des Kunden hat DataLogistik Speditionssoftware innerhalb einer angemessenen Frist den beanstandeten Programmteil in einen  vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Die angemessene Frist sollte 90 Arbeitstage möglichst nicht  überschreiten.

16. Gewährleistung:
                DataLogistik Speditionssoftware gewährleistet die im Vertrag vereinbarten Anforderungen an die Programme. Ist ein Mangel auf die fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibung oder auf die nicht schriftlich vereinbarte oder unklare Forderung des Kunden zur Ausführung der vertraglichen  Leistungen zurückzuführen, so ist DataLogistik Speditionssoftware von der Gewährleistung auf diese Mängel frei. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Installation spätestens jedoch 7 Kalendertage nach der Installation der Programme. Mängel die in einer Abnahmeerklärung  festgehalten wurden oder Mängel die innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Installation vom Kunden schriftlich an DataLogistik Speditionssoftware geltend gemacht worden sind, werden von DataLogistik  Speditionssoftware auf eigene Kosten beseitigt. Stellt sich heraus, dass keine Gewährleistungsmängel  vorliegen, oder dass die Mängel auf Grund einer falschen Bedienerführung hervorgerufen worden sind,  kann DataLogistik Speditionssoftware die Erstattung ihres hierfür benötigten Aufwands verlangen. Für  nicht von DataLogistik Speditionssoftware geänderte Programme entfällt die Gewährleistung. DataLogistik Speditionssoftware ist nur dann zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, wenn dies mit  einem für DataLogistik Speditionssoftware wirtschaftlich vertretbarem Aufwand und technisch möglich ist. Bei auftretenden Mängeln an der Software, gleich welcher Art, hat der Kunde keinen Anspruch auf  Preisminderung oder Zurückhaltung von Zahlungen. Das Gewährleistungsrecht auf Wandlung ist ausgeschlossen.

17. Einweisung der Bedienungskräfte und Programmierer:
                DataLogistik Speditionssoftware übernimmt die Einweisung der vom Kunden zu benennenden  Bedienungskräfte zu den jeweils gültigen Preisen. Ausschließlich für die von DataLogistik  Speditionssoftware hergestellte Software oder deren Module sind 2 Stunden Programmeinweisung im Preis für die gelieferte Software enthalten wenn zwischen dem Kunden und DataLogistik  Speditionssoftware vereinbart wurde, dass die Software von DataLogistik Speditionssoftware beim Kunden installiert wird. Es besteht zwischen dem Kunden und DataLogistik Speditionssoftware Einigkeit darüber, dass diese 2-stündige Einweisung nicht ausreichend ist und dass der Kunde im Selbststudium den Umgang mit der Software erlernen muss oder aber DataLogistik Speditionssoftware mit der Einweisung beauftragt, die je Stunde mit den jeweils gültigen Preisen berechnet wird. Eine Dokumentation oder ein Handbuch gehört nicht zum Lieferumfang der von DataLogistik  Speditionssoftware hergestellten Software oder deren Module oder Programmerweiterungen oder  Ergänzungen. DataLogistik Speditionssoftware wird bei entsprechendem Auftrag des Kunden gegen   Kostenerstattung ein Handbuch für die von DataLogistik Speditionssoftware hergestellte Software  erstellen oder entsprechende Schulungen der Mitarbeiter des Kunden durchführen. Die zurzeit gültigen     Preise betragen pro Stunde Euro 98,- zuzüglich Euro 0, 50 je Kilometer für die An- und Abreise, unabhängig vom gewählten Reisemittel. Übernachtungen werden dem Kunden nach Aufwand berechnet. Die Fälligkeit der Reisekosten, Stunden oder Tagessätze ist jeweils am Tag des Einsatzes.  Schulungen oder Einweisungen für von DataLogistik Speditionssoftware gelieferte, aber nicht  hergestellte Programme, werden ebenfalls nach den jeweils gültigen Preisen berechnet.

18. Abnahme und Gewährleistung:
                Während des Gewährleistungszeitraumes ist der Kunde verpflichtet, DataLogistik Speditionssoftware  aufgetretene Fehler, Mängel oder Abweichungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Programme  gelten mit einer Frist von 7 Tagen nach Installation als abgenommen, es sei denn, der Kunde hat innerhalb dieser Frist DataLogistik Speditionssoftware schriftlich Fehler oder Mängel mitgeteilt. Eine mündliche Mitteilung des Kunden von Fehlern oder Mängeln der Programme ist in keinem Fall  ausreichend. Die beanstandeten Fehler oder Mängel der Programme müssen schriftlich und ausführlich  mitgeteilt werden, und zwar in der Form, dass sie in jedem Einzelfall nachvollziehbar sind. Weist  DataLogistik Speditionssoftware dem Kunden nach, dass die beanstandeten Fehler oder Mängel nicht bestehen, an einer falschen Bedienerführung der Software liegen oder aus anderen Gründen, die der  Kunde zu vertreten hat, entstanden sind, hat der Kunde den eventuell DataLogistik Speditionssoftware   entstandenen Aufwand zu ersetzen. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das DV-Programm falsche Ergebnisse liefert oder seinen Lauf unkontrolliert abbricht.

19. Haftungsbeschränkungen: 
               Soweit es sich um unmittelbare Personen oder Sachschäden handelt, haftet DataLogistik Speditionssoftware insgesamt nur bis zur Höhe des Vertrages, höchstens jedoch bis 
5.000 Euro. DataLogistik Speditionssoftware haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und / oder Folgeschäden oder verloren gegangene Daten oder die  Folgeschäden daraus. Der Kunde hat in jedem Fall für seine Datensicherung selbst zu sorgen und  Vorkehrungen zu treffen, dass eventuell verloren gegangene Daten vom Kunden selbst                 wiederhergestellt werden können. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

20. Salvatoresche Klausel
      Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und DataLogistik Speditionssoftware bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages     unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht             berührt. An diese Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzreglung, die dem mit einer unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

21 Gerichtsstand
                Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld. `

22. Streitigkeiten
                DataLogistik Speditionssoftware und der Kunde verpflichten sich gegenseitig bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Anhörung eines Gerichts zuerst die Entscheidung eines Schiedsmannes  herbeizuführen und erst wenn die Entscheidung dieses Schiedsmannes für eine der Vertragsparteien nicht akzeptabel ist, die Entscheidung durch ein Gericht herbeizuführen. 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Pflegevertrag

1. Vertragsgegenstand:

DataLogistik Speditionssoftware übernimmt die Pflege der im Software - Pflegevertrag bezeichneten Datenverarbeitungsprogramme (nachfolgend DV-Programme genannt) nach den Bestimmungen dieses Vertrags. Die Pflege umfasst einen Wartungsdienst zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der DV-Programme beim Kunden und zur Beseitigung von in den Programmen auftretenden Fehlern und sonstiger Mängel, ohne dass jedoch jegliche Unterbrechung der Betriebsbereitschaft ausgeschlossen werden kann. Die Pflege ist auf die Installation der DV - Programme auf den im Software Pflegevertrag angegebenen zentralen Datenverarbeitungseinheiten (nachstehend DV- Einheiten) sowie auf den bei Abschluss dieses Vertrages darin diesem Vertrag genannte jeweilige Standorte beschränkt. Die Änderung des Installationsstandortes und der DV-Einheiten ist DataLogistik Speditionssoftware schriftlich mitzuteilen. Eine Erstellung oder Überlassung von DV-Programmen und die Wartung von DV-Einheiten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2. Leistungsumfang:

DataLogistik Speditionssoftware leistet einen Wartungsdienst zur Behebung von Fehlern, die während der Nutzung der im Software Pflegevertrag bezeichneten DV-Programms auftreten. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das DV-Programm falsche Ergebnisse liefert oder seinen Lauf unkontrolliert abbricht. Zwischen DataLogistik Speditionssoftware und dem Kunden besteht Einigkeit darüber, dass es auf Grund der heutigen technischen Möglichkeiten eine gänzlich fehlerfreie Software nicht gibt. DataLogistik Speditionssoftware leistet zusätzlich einen vorbeugenden Wartungsdienst zur Behebung von Fehlern die DataLogistik Speditionssoftware in den im Software-Pflegevertrag bezeichneten Programmen unabhängig von dessen Nutzung durch den Kunden bekannt werden. Zur Fehlerbehebung gehört die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie die Behebung des Fehlers oder soweit dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des DV-Programms durch eine Umgehung des Fehlers, zumindest aber die Herstellung der DV-Programms in den Zustand der Erstinstallation, mittels der Installationsdisketten - der CD – oder der ersten Datensicherung, die dem Kunden beim Kauf der Software übergeben worden sind bzw. auf den PC des Kunden gespeichert wurde. Die Beseitigung sonstiger Mängel, insbesondere wenn der Mangel nur durch Neuprogrammierung wesentlicher Teile der betreffenden DV-Programme beseitigt werden kann, ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der maximale Pflegeaufwand der Softwarepflege von DataLogistik Speditionssoftware ist monatlich auf maximal fünf Stunden Arbeitsaufwand und jährlich auf maximal 30 Stunden Arbeitsaufwand begrenzt. Der darüber hinaus gehende Arbeitsaufwand wird mit den jeweils gültigen Stundensätzen von DataLogistik Speditionssoftware, dies ist zurzeit Euro 98,-- je Stunde zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, dem Kunden berechnet. Die Zahlung hat in jedem Fall sofort zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, DataLogistik Speditionssoftware die jeweiligen Fehler mit deren Auswirkungen in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. DataLogistik Speditionssoftware bemüht sich, die vom Kunden schriftlich mitgeteilten Fehler möglichst kurzfristig zu beheben. Der Pflegevertrag hat keine Gültigkeit für DV-Programme oder Programmteile, die durch kundenseitige Programmierarbeiten oder Dritter verändert wurden. Der Kunde hat in keinem Fall das Recht, Änderungen gleich welcher Art an der Datenbank der in diesem Software-Pflegevertrag genannten Software vorzunehmen. Der Wartungsdienst für Programmteile, die nicht zur Originalfassung der im Software Pflegevertrag bezeichneten DV-Programme gehören bzw. deren Programmteile von der Funktion anderer DV-Programme abhängen, ist ausgeschlossen. Eine Erstellung oder Überlassung von DV-Programmen, eine Beratungstätigkeit oder Schulung über die in diesem Pflegevertrag genannte Software oder über den Einsatz von DV-Einheiten ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Ist eine Pflege oder Installation vor Ort beim Kunden nötig oder sinnvoll, hat der Kunde die Arbeitszeit vor Ort zuzüglich Anreise mit den üblichen Stundensätzen zu vergüten. In der Pflegegebühr ist der kostenfreie Update-Service der zum Standard erhobenen Module, nicht jedoch die Installation dieser Update bzw. Import der Kundendaten in die neue Version enthalten.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden:

Der Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler. Hierzu gehört insbesondere die Anfertigung eines Mängelberichts, Systemprotokollen und Speicherauszügen sowie die Bereitstellung der betroffenen Ein- und Ausgabedaten sowie sonstigen Unterlagen die zur Veranschaulichung der Fehler geeignet sein können. Der Kunde gestattet dem Pflegepersonal von DataLogistik Speditionssoftware den Zugang zu den im Software Pflegevertrag angegebenen DV- Einheiten, auf denen die dort bezeichneten DV-Programme installiert sind und hält auch für die Durchführung eventuell örtlicher Pflegearbeiten notwendigen technischen Einrichtungen, wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen kostenlos funktionsbereit und stellt diese im angemessenem Umfang zur Verfügung. Der Kunde benennt einen seiner am 
Installationsort tätigen Mitarbeiter als Ansprechpartner für das Pflegepersonal von DataLogistik Speditionssoftware. Das Pflegepersonal von DataLogistik Speditionssoftware ist nicht an die normalen betrieblichen Öffnungszeiten des Kunden gebunden. Auf Wunsch von DataLogistik Speditionssoftware hat der Kunde dass Pflegepersonal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden Zugang zu den im Software-Pflegevertrag angegebenen DV-Einheiten zu gewähren.

4. Vergütung:

Der Kunde entrichtet für den Wartungsdienst die vereinbarte Gebühr jeweils im Voraus. In diesem Preis sind nicht die Pflegearbeiten enthalten, die notwendig werden durch fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung oder Veränderung der DV-Programme oder der Träger, auf denen sie aufgezeichnet sind. Kosten für Installation vor Ort, Reise - und Unterbringung der mit der Softwarepflege von DataLogistik Speditionssoftware beauftragte Personen werden nach Aufwand vom Kunden gesondert und am Tag der Anreise mit den jeweils gültigen Stundensätzen, dies sind zur Zeit Euro 98,-- , bezahlt. Die Anreise wird unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels jeweils mit zur Zeit Euro 0,50 je Straßenkilometer für die An- und Abreise vom Kunden zusätzlich bezahlt. DataLogistik Speditionssoftware hat das Recht, die Gebühren durch schriftliche Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Software Pflegevertrages für ein bestimmtes DV-Programm möglich und darf die Gebühren des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 15 % überschreiten. Bei Pflegeeinsätzen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Hohe von Euro 50,-- je Stunde dem Kunden berechnet. An - und Abreisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit den jeweils gültigen Stundensätzen je angefangene Stunde dem Kunden berechnet. Alle Gebühren und Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5. Geheimhaltung:

DataLogistik Speditionssoftware wird ihr während der Pflegearbeiten zur Kenntnis gelangende Informationen oder Unterlagen des Kunden, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind während der Dauer des Vertrags und nach dessen Beendigung geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen:

Für die Pflege von DV-Programmen, die DataLogistik Speditionssoftware im Rahmen eines Software Pflegevertrages dem Kunden zur Nutzung überlassen hat, räumt DataLogistik Speditionssoftware dem Kunden das Recht ein, die Arbeitsergebnisse der vertragsgemäßen Pflegearbeiten als Teil dieser DV-Programme für die Dauer des Software-Pflegevertrages unter den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen. Eine weitergehende Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen. DataLogistik Speditionssoftware behält alle übrigen Verwertungsrechte, so auch das Recht, gleiche Arbeitsergebnisse Dritten zur Verfügung zu stellen.

7. Gewährleistung:

Die Gewährleistung endet 6 Monate nach der jeweiligen Softwarepflege. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Arbeitsergebnisse oder den Urzustand der Software programmtechnisch selbst ändert oder von Dritten ändern lässt.

8. Haftung:

Überschreitet DataLogistik Speditionssoftware beim Wartungsdienst aus von ihr zu vertretenden Gründen die vereinbarte Reaktionszeit von 72 Stunden um mehr als 50 %, haftet DataLogistik Speditionssoftware dem Kunden für jeden Verzugstag anteilig mit der für das betreffende DV-Programm zum Verzugszeitpunkt geltenden Pflegegebühr. Dieser Schaden ist nicht zu zahlen, wenn dem Kunden nur ein geringer Schaden entstanden ist oder wenn DataLogistik Speditionssoftware nachweist, dass kein oder nur ein vernachlässigbarer Fehler vorlag, der die Funktionstüchtigkeit des Programms nicht oder nur im geringem Masse beeinträchtigt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die vereinbarte Reaktionszeit wird gerechnet jeweils vom nächsten Werktag (Montag bis Freitag) des der Fehlermeldung des Kunden folgenden Tages 10. 00 Uhr. An Feiertagen, Samstagen oder Sonntagen oder sonstigen arbeitsfreien Tagen verlängert sich die Reaktionszeit entsprechend. Die Fehlermeldung des Kunden hat DataLogistik Speditionssoftware an einem Werktag (Montag bis Freitag) in jeweils schriftlicher Form bis 10.00 Uhr vorzuliegen. 
Date Logistik haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden oder für die Wiederbeschaffung von Daten. Der Kunde hat in jedem Fall sicherzustellen, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung in maschinenlesbarer Form bereitgehaltene Datenbestände reproduzierbar sind. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz beruhen.

9. Vertragsdauer:

Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 12 Kalendermonate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Kalendermonate, falls er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauftermin, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt wird. Die Kündigung dieses Vertrages bedarf in jedem Fall der schriftlichen Form.

10. Vertragsbeginn:

Der Tag / Jahr der schriftlichen Willenserklärung des Kunden / Lizenznehmers, einen Softwarepflegevertrag abschließen zu wollen, frühestens jedoch der Tag der Erstinstallation eines unserer Softwaremodule aus der Programmgruppe Logistik 3000 – Das Speditionsprogramm.

11. Fälligkeit der ersten Softwarepflegegebühr:

Sofort bei Vertragsabschluss, jeweils für 12 Monate im Voraus. Die Höhe der jährlichen Pflegegebühr beträgt 25 % der Rechnungsendsumme, der jeweiligen Lizenzrechnung, es sei denn, es ist eine hiervon anders lautende schriftliche Vereinbarung (z.B. bei einer größeren Lizenzanzahl) getroffen worden. Fälligkeit der folgenden Pflegegebühren: Innerhalb 4 Kalendertage nach Rechnungsstellung bei DataLogistik eingehend. Die Rechnungsstellung durch DataLogistik erfolgt innerhalb 30 Kalendertage vor Eintreten der erneuten Pflegeperiode.

12. Zahlungsverzug:  

Befindet sich der Lizenznehmer trotz erfolgter Mahnung mit Fristsetzung, für von DataLogistik erbrachte Lieferungen und / oder Leistungen, gleich welcher Art, um mehr als 5 Kalendertage im Zahlungsverzug, ruht der Softwarepflegevertrag und der Softwarelizenzvertrag, unabhängig von der Verpflichtung zur Zahlung bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei DataLogistik W. Hegebarth. 

13. Software – Update-Pflicht:

DataLogistik verpflichtet sich, mindestens 2 -  jedoch maximal 4 -  Software – Update -, während einer zwölfmonatigen Laufzeit des Softwarepflegevertrages, mit Softwareerweiterungen und / oder eventuellen Fehlerbehebungen,  zur Aufrechterhaltung der Lauffähigkeit unserer Software, an den Lizenznehmer zu liefern. Zur Aufrechterhaltung der Lauffähigkeit und Pflege unserer Software - Logistik 3000 -  ist der Lizenznehmer verpflichtet, mindestens 2 - Software – Update-,  innerhalb einer Periode von 12 Monaten anzunehmen. Die Annahme zusätzlicher von DataLogistik angebotenen Update kann der Kunde / Lizenznehmer ablehnen.  Bei Weigerung des Lizenznehmers trotz schriftlicher Aufforderung durch Data Logistik mit Fristsetzung, die mindestens 2 Pflicht-Update anzunehmen oder die Installation nicht zuzulassen, verliert der Lizenznehmer seinen Anspruch auf telefonischen und / oder schriftlichen Support und evtl. bestehende Garantieansprüche zu unserer Software, die sich aus dem Softwarelizenzvertrag oder Softwarepflegevertrag ergeben.  

14. Nebenabreden: 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Der vereinbarte Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld.

15. Streitigkeiten:

DataLogistik Speditionssoftware und der Kunde verpflichten sich gegenseitig bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Anhörung eines Gerichts zuerst die Entscheidung eines Schiedsmannes herbeizuführen und erst wenn die Entscheidung dieses Schiedsmannes für eine der Vertragsparteien nicht akzeptabel ist, die Entscheidung durch ein Gericht herbeizuführen. 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen Hardware – Verkauf

1. Verkaufsgegenstand:
Der Kunde erwirbt von DataLogistik Speditionssoftware die im Vertrag bezeichneten Produkte. Bei DV-Anlagen mit oder ohne Betriebssoftware und Dokumentation zum vertragsgemäßen Betrieb der DV-Anlage. Die Verantwortung für die Auswahl der DV-Anlage einschließlich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse liegt beim Kunden.

2. Lieferung, Installation, Übergabe:
DataLogistik Speditionssoftware liefert an den Kunden, wobei der genannte Lieferzeitpunkt um eine angemessene Frist verschoben werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein die Lieferfälligkeit beeinflussender Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis auf das DataLogistik Speditionssoftware keinen Einfluss, hat die Lieferung verzögert. Der Kunde schafft bis zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die DataLogistik Speditionssoftware in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. DataLogistik Speditionssoftware ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte DV-Anlage im Rahmen der Aufstellung und Herbeiführen der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden. Bei Schäden sichert der Kunde die entsprechenden Beweise und tritt evtl. Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an DataLogistik Speditionssoftware ab. Die Gefahr geht mit Verbringung der gelieferten Ware hinter die erste verschließbare Tür des Kunden an den Kunden über. Kann die Betriebsbereitschaft aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht unverzüglich nach Lieferung herbeigeführt werden, so gilt der 5. Werktag nach Lieferung der DV-Anlage als Tag der Betriebsbereitschaft.

3 Gewährleistung:
Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft steht dem Kunden ein Zeitraum von 7 Tagen zur umfassenden Funktionsprüfung zu. Lassen sich während eines angemessenen Zeitraumes auftretende und Date Logistik schriftlich mitgeteilte Mängel nicht beseitigen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nicht aber Ersatz eines Schadens, gleich welcher Art, verlangen. Der angemessene Zeitraum sollte 90 Arbeitstage möglichst nicht überschreiten. Die sechsmonatige Gewährleistung beginnt mit der Lieferung der Ware, spätestens jedoch 7 Tage danach. Das Gewährleistungsrecht auf Wandlung ist ausgeschlossen. Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen aus dem Auftreten von Mängeln, die der Kunde selbst zu vertreten hat. Die Gewährleistung umfasst ferner nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Sie entfällt ferner, soweit der Kunde ohne Zustimmung von DataLogistik Speditionssoftware Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Der Kunde gibt DataLogistik Speditionssoftware die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.

4. Kaufpreis:
Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Er wird zu 80 % bei Auftragserteilung und zu 20 % bei Lieferung ohne Abzug fällig. DataLogistik Speditionssoftware ist an die genannten Preise 1 Monat gebunden. Nach Ablauf dieser Frist darf eine angemessene Preiserhöhung vorgenommen werden. Bis zur vollständigen Zahlung behält sich DataLogistik Speditionssoftware das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Vor Übergang des Eigentums darf der Kunde über die Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung von DataLogistik Speditionssoftware verfügen.

5 Schutzrechte Dritter:
Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat DataLogistik Speditionssoftware in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht nach seiner Wahl und auf seine Kosten Lizenzen zu erwerben oder die DV-Anlage zu ändern oder ganz oder teilweise auszutauschen. Wenn dies DataLogistik Speditionssoftware nicht gelingt, so ist der Kunde zur Minderung berechtigt.

6. Geheimhaltung:
DataLogistik Speditionssoftware und der Kunde verpflichten sich, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen als vertraulich zu behandeln.

7. Abtretung:
Der Kunde kann seine Rechte aus der Vertragsbeziehung nur mit schriftlicher Einwilligung von DataLogistik Speditionssoftware abtreten.

8 Aufrechnung:
Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

9 Salvatoresche Klausel:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und DataLogistik Speditionssoftware bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An diese Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzreglung, die dem mit einer unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld. `

11 Streitigkeiten
DataLogistik Speditionssoftware und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, vor Anhörung eines Gerichts, zuerst die Entscheidung eines Schiedsmannes herbeizuführen und erst wenn die Entscheidung dieses Schiedsmannes für eine der Vertragsparteien nicht akzeptabel ist, die Entscheidung durch ein Gericht herbeizuführen.
DataLogistik                                                                                                                    Software W. Hegebarth

                                                                                                                                                                                      

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